Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen sich ebenfalls einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Dort wird auch ihr Sehvermögen geprüft.
Seit Mitte Jahr präsentiert sich der Imbiss beim Rastplatz Knutwil-Süd an der A2 im Kanton Luzern in neuem Gewand und ist jetzt auch ein Routiers-Relais. Inhaber Roland Benz hat mit einer einfachen Container-Konstruktion einen ansprechenden Gastrobetrieb geschaffen – mit guten, günstigen Menüs und einem Herz für Chauffeure.
Nun sieht der Imbiss ganz anders aus. Es hat Platz für einen Getränkeschrank, eine Verkaufstheke und zwei Tische. «Wir haben eine Heizung und eine Klimaanlage», sagt Roland Benz, dessen Kleinstrestaurant also für alle Jahreszeiten gerüstet ist. «Zudem können wir die Glasfront im Sommer öffnen und die Leute können auch draussen sitzen.» Wichtig ist ihm auch, dass er eine Gastroküche hat. «So kann man auch richtig kochen», sagt Roland Benz, der auch schon ein Restaurant geführt hat.
11 Franken
In dieser Küche wird jeden Tag ein Tagesmenü zubereitet. «Es hat immer Fleisch dabei», sagt Roland Benz. Und: Zum Tagesmenü gibt es einen Kaffee gratis. Wer sich einen Kaffee gönnen will, ohne ein Tagesmenü zu bestellen, ist im Vorteil, wenn er Chauffeur ist. «Für Chauffeure gibts den Kaffee für zwei Franken», sagt Roland Benz. Seine Einstellung scheint gut anzukommen. «Hier ist es perfekt», sagt ein Chauffeur, der eben das Tagesmenü gegessen hat und sich wieder auf den Weg macht. «Hier sind wir Chauffeure richtig gern gesehen.»
Text: Daniel von Känel
Fotos: Beat Buser/Daniel von Känel
Die USA sind das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – das gilt auch bei den Verkehrsregeln. Besonders skurril wirds in Tennessee: Hier ist es nicht erlaubt, aus dem fahrenden Auto auf Wildtiere zu schiessen – auf Wale hingegen schon! Blöd nur, dass der Bundesstaat keinen Zugang zum Meer hat. In Alabama wiederum ist es Automobilisten verboten, mit verbundenen Augen zu fahren – durchaus eine sinnvolle Regelung. Etwas sinnfreier wirds in Oklahoma, wo während der Fahrt keine Comics gelesen werden dürfen. Und falls man in Minnesota unterwegs ist, sollte man es tunlichst vermeiden, einen Gorilla auf dem Rücksitz zu befördern – auch das untersagt das Gesetz (auch interessant: So verrückt fährt Amerika).
Eine Abfahrtskontrolle macht Sinn, sollte aber durchaus den Bedürfnissen und Umständen angemessen sein. Wer ein Fahrzeug fasst, das er in den letzten Tagen nicht gefahren hat und er auch nicht weiss, wer es in den letzten Tagen gefahren hat, muss genauer kontrollieren und sollte sich dafür auch etwas Zeit nehmen. Ist es ein persönlich zugewiesenes Fahrzeug, das der Chauffeur jeden Tag selbst einsetzt und daher auch bestens kennt, ist eine Abfahrtskontrolle schneller gemacht. Insbesondere, wenn das Fahrzeug auf einem abgesperrten Firmenareal oder nachts in einer Halle ste
Bericht von David Piras
Systemrelevant und unterbezahlt?
Chauffeure arbeiten viel und sind schlecht bezahlt, das ist altbekannt. Neu wissen wir aber auch: wir sind systemrelevant und haben ein recht gutes Ansehen im Publikum. Das passt eigentlich nicht zusammen.
Das Ansehen der Chauffeure ist in den letzten Jahren gewachsen. Wir sind nicht mehr wie früher Unfallverursacher und notwendiges Übel. Die CZV-Ausbildung hat die Kompetenzen verbessert, jeder weiss, was er tut und gibt sich Mühe, sich auch an Gesetze zu halten. Unser Einsatz wird gebraucht. Auch wenn aufgrund einer Krise Mehraufwand entsteht. Transport ist systemrelevant und wir zeigen Einsatz. Unsere Transportunternehmer sehen das noch nicht.
Der Tessin gilt nach einer kantonalen Abstimmung ein Mindestlohn. Im Tessin arbeiten 70'000 Grenzgänger aus Italien und dem restlichen Europa. Die Löhne für Grenzgänger sind tief und es entsteht grosser Druck auf die Löhne Einheimischer. Preise werden nicht mehr so gerechnet, dass ein Lohn für einen Einheimischen Mitarbeiter gezahlt werden kann. Es reicht, wenn ein Grenzgänger davon leben kann. Mieten und Preise in den Läden sind aber gleich wie im Rest der Schweiz.
Seit Jahren versucht unsere Sektion Tessin einen vernünftigen Mindestlohn mit der ASTAG zu verhandeln. Die ASTAG war nicht bereit, einen anständigen Mindestlohn zuzugestehen. Für Fr. 3'500.- Minimallohn bekommt man den Kühlschrank nicht voll. Die meisten Betriebe zahlen einheimischen Mitarbeiter denn auch bedeutend höhere Löhne. Es entsteht aber eine grosse Lohndiskrepanz. Und jeder weiss, der italienische Kollege oder der Mitarbeiter von sonstwo ist massiv billiger. Gewisse Disponenten sagen das auch gelegentlich, unverblümt und direkt. Die Stimmung in gewissen Betrieben unter Mitarbeitern und direkten Vorgesetzten ist angespannt.
Mit dem staatlich beschlossenen Mindestlohn sollte nun alles besser werden. Festgelegt wurden ab Ende Dezember 2021 Fr. 19.50 pro Stunde. Doch weit gefehlt. Die ASTAG wehrt sich mit allen Mitteln, selbst diesen Lohn nicht zugestehen zu müssen. Beit durchschnittlich 208 Arbeitsstunden pro Monat ergäben sich Fr. 4056.-. Wichtige Mitglieder der ASTAG sind nicht bereit, dies zuzugestehen. Für einen Grenzgänger sei dies massiv zu viel.
Die EU und das schweizerische Recht haben einen Grundsatz. Gleiche Arbeit, gleicher Arbeitsort, gleicher Lohn, unabhängig von Wohnort und Herkunft. Gleiche Arbeit heisst grundsätzlich auch gleiche Fähigkeiten. Die meisten Grenzgänger sind ebenso fähig wie Einheimische und sind mit dem gleichen Antrieb und Einsatz bei der Arbeit. Beim Arbeitsort geht es für einen Chauffeur hauptsächlich um das Tätigkeitsgebiet. Aber im Grundsatz ist es so, dass Grenzgänger angestellt werden, um in der Schweiz Transporte durchzuführen. Darum brauchen sie eine Arbeitsbewilligung und fahren mit Schweizer Nummer. Wären sie in Auslandsniederlassungen angestellt, wäre das Kabotage. Grenzgänger, die mit Schweizer Nummer hauptsächlich international fahren, sind eine grosse Ausnahme. Für Arbeitnehmer mit 90- oder 120-Tage Bewilligung gilt dasselbe. Es geht darum, was und wo die Person arbeitet und nicht darum, wo die Person wohnt.
Funktioniert der Grundsatz der vergleichbaren Löhne, entsteht im Betrieb keine unnötige Konkurrenz zwischen Einheimischen und Grenzgängern – auch nicht unterschwellig.
Es ist klar, dass niemand Mühe hat, mit einem höheren Lohn zu leben, auch nicht ein italienischer Grenzgänger. Sicher erhält er mehr Lohn als sein Nachbar, der in Italien arbeitet. Er hat aber meist einen längeren Arbeitsweg und muss sich an die straffere Schweizerische Arbeitsweise gewöhnen. Wer in der Schweiz nicht spurt, fliegt raus. In Italien ist der Arbeitnehmerschutz höher.
Die staatlich garantierten Fr. 4056.- pro Monat sind für uns kein Mass. Der Mindestlohn wird jedem ungelernten Anfänger auf dem 3.5-Tonner oder jedem Handlanger in sonstwelcher Branche zugestanden. Wer als Chauffeur arbeitet, weiss, dass er eine recht hohe Verantwortung auf sich nimmt und dass von ihm sehr viel Eigeninitiative und Selbstmotivation erwartet wird. Der Job macht Freude, ist aber nicht ohne. Wenn für einfachste Tätigkeiten von Staat Fr. 4056.- pro Monat vorgeschrieben werden, darf auch für einen 3.5t Chaufffeur mehr drin liegen und für einen C-Chauffeur mit CZV-Ausweis dürften zumindest Fr. 4'500.- herauskommen. Ansonsten sind wir eine Billiglohnbranche, die dem Nachwuchs nicht zu empfehlen ist.
Auch die Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit den Sektionen werden in Frage gestellt. Wohnt der Chauffeur nicht im Gebiet des Gesamtarbeitsvertrages, reicht das offenbar aus, um die Gültigkeit des GAV in Frage zu stellen. So geschehen bei einem belgischen Mitglied, das im Kanton Luzern angestellt war. Ein Aargauer, der im Kanton Luzern arbeitet, wäre folglich auch nicht durch den Zentralschweizer GAV gedeckt.
Es ist derzeit auch nicht möglich, mit der ASTAG Gesamtarbeitsverträge weiterzuentwickeln und Mindestlöhne anzuheben. Nach Jahren des Stillstands oder Rückschritts haben unsere Sektionen aufgegeben.
Die Gütertransportbranche wurde, abgesehen von wenigen Ausnahmen, von Corona bisher kaum tangiert. Transport ist systemrelevant und notwendig. Es gibt keine Konkurrenz, sei es von der Bahn oder vom Ausland. Selbst das Militär könnte die Landesversorgung nicht sicherstellen. Es gibt keinen Grund dafür, dass wir als Billiglohnbranche gelten müssen und uns an gesetzlichen Minimallöhnen messen sollten.
Während den Lockdowns musste per Notrecht die Arbeitszeit für Chauffeure angehoben werden. Die Chauffeure haben mitgemacht und teils auch unter widrigen Umständen alles gegeben, dass die Arbeit gemacht ist und die Waren geliefert werden. Es besteht kein Grund, von schlechtgehenden Geschäften zu sprechen und einen GAV zu torpedieren.
Lidl und Aldi haben nach schwierigen Jahren einiges verstanden. Gutes Image macht man mit guten, zufriedenen und gut bezahlten Mitarbeitern. Das kommt auch bei Kunden gut an.
Chauffeure geben sich Mühe und haben ein gutes Image. Transportunternehmer haben schöne Lastwagen, aber trotzdem ein schlechtes Image.
Liebe Transportunternehmer, liebe ASTAG: Investiert in zufriedene Chauffeure. Das Volk wird sich bedanken.
Wenn es mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen so weitergeht, steht die Auflösung von bestehenden Vereinbarungen und Gesamtarbeitsverträgen zur Diskussion. Wir können nicht viel verlieren.
David Piras
Generalsekretär